Praxis für Podologie zur Behandlung von problembehafteten Füßen mit folgenden Schwerpunkten:
- Zulassung bei allen Krankenkassen gem. § 124 SGB V ff. zur Erfüllung von Heilmittelverordnungen
- Durchführung podologischer Komplexbehandlungen
- Anwendung unterschiedlicher Methoden der Pflege am diabetischen Fuß nach Heilmittelverordnung (gem. SGB V)
- Korrekturmaßnahmen des Nagels oder am Fuß, z.B. durch Spangen oder Orthosen.
- Ausführung präventiver und kurativ-therapeutischer Maßnahmen
- Pflege am geriatrischen Fuß
- Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei immobilen Menschen
Mein Augenmerk liegt auf der Erhaltung der Mobilität des Menschen und somit auf der Behandlung von Problemfüßen bei Menschen jeder Altersgruppe sowie immobilen Menschen bzw. bei Menschen mit einer medizinischen Indikation einer podologischen Fußbehandlung (z.B. diabetischer Fuß).
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich keine kosmetischen Behandlungen (Schönheitskorrekturen) durchführe!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sicherstellung der Patientenversorgung
Patienten*Innen mit und ohne ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung oder Privatrezept) können behandelt werden.
In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erforderliche podologische Behandlungen ERFORDERT die Vorlage einer ärztlichen Verordnung UND der schriftlichen Freigabe durch die Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung. Die Leitung der Einrichtung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Behandlung, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Patienten*Innen mit Covid19-typischen Symptomen (Geschmacks- und Geruchsstörungen, Husten, Atemnot, etc.) ist die Wahrnehmung des Termines bzw. das Betreten der Praxisräume grundsätzlich untersagt.
Einhaltung der Hygienevorgaben zur Vermeidung von Infektionen
- Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist von Patienten*Innen zu tragen.
- Patienten*Innen befinden sich NICHT in einer Quarantäne-Situation.
- Auf den Sicherheitsabstand ist zu achten (sofern er möglich ist).
Bitte achten Sie darauf, zu dem vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen und die Praxis max. 5 Minuten vorher zu betreten.
In einer Pflege-Einrichtung findet die Behandlung ausschließlich im Patienten-/ Bewohnerzimmer statt, die Patienten*Innen sind von der Pflege zu informieren und auf die Behandlung vorzubereiten. Im Falle einer Quarantäne-Situation innerhalb einer Pflegeeinrichtung behalten wir uns grundsätzlich vor, den abgesprochenen Termin kurzfristig auch für andere Wohnbereiche abzusagen, wenn dieses mit Risiken für den Praxisbetrieb einhergeht.
Patienten mit Verordnung
Sollten Sie erstmalig mit einer Verordnung in die Praxis kommen, so bitte ich Sie, diese vor Behandlungsbeginn vorzulegen bzw. telefonisch mit mir Rücksprache zu halten, damit diese auf Richtigkeit geprüft werden kann, um sie ggf. bei Fehlern ändern lassen zu können.
Hierbei können Sie bereits selbst aktiv werden: Prüfen Sie die Verordnung anhand der Ausfüllhilfe, die Sie hier einsehen können. Sollten Sie Fehler entdecken, haben Sie noch ausreichend Zeit, diese beim ausstellenden Arzt beheben zu lassen. Ohne korrekte Verordnung kann eine Behandlung nicht durchgeführt werden!